WEG-Recht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gemeinschaft sowie die Rechte ihrer Mitglieder sind im WEG-Recht, insb. im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Daneben werden diese Rechte und Pflichten in der individuellen, der Liegenschaft zu Grunde liegenden Gemeinschaftsordnung ergänzt.
Das WEG ist ein Gesetz, welches lediglich knapp über 60 Paragraphen enthält. Dennoch füllt es trotzdem zigtausende Kommentarseiten. Die Anwälte verfügen über das wesentliche Praxiswissen in der gesamten Verwaltung einer WEG – kennen aus ihrer Berufspraxis alle sprichwörtlichen drei Seiten: Eigentümer, Eigentümergemeinschaft und die – meist zwischen den Stühlen sitzende – Hausverwaltung. Wir betreuen Sie hierbei aktiv:
Eigentümer
vom Wohnungskauf über die Prüfung von Hausgeld-Abrechnungen, der Vertretung in einer Eigentümerversammlung bis zur gerichtlichen Beschlussanfechtungsklage.
Eigentümergemeinschaften
bei der Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen, bei Fragen zum WEG, zu organisatorischen Abläufen, zur Abhaltung von Eigentümerversammlungen.
Hausverwaltungen
insbesondere Beratung bei schwierigen rechtlichen Abgrenzungsfragen im WEG-Recht, bei der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen, im gerichtlichen Inkassowesen bis zur Einleitung der Teilungsversteigerung gegen säumige Wohngeldschuldner.