Familienrecht

Ob Scheidung, Ehevertrag, gemeinsame Kinder (z.B. Umgang, Aufenthaltsbestimmung, elterliche Sorge), Unterhalt oder Zugewinnausgleich:
Gerade im Familienrecht können gerichtliche Verfahren und Entscheidungen eine große rechtliche, finanzielle wie emotionale Tragweite entwickeln. Zielsetzung der Beratung und Verhandlung ist daher einerseits die Trennung dieser Sphären und die Bearbeitung der einzelnen Regelungskreise nach aktueller Gesetzeslage und jüngster Rechtsprechung.
Denn die Erfahrung eines Anwalts im Familienrecht lehrt, dass in den meisten Fällen außergerichtliche Lösungen gefunden werden können.
Wir beraten so zum Beispiel bei einvernehmlicher Scheidung, streitiger Scheidung oder beim Abschluss eines Ehevertrags.
Ein „Rosenkrieg“ oder eine „Schlammschlacht“ sollte niemals Ziel des Mandats sein. Die Erfahrung lehrt, dass diese Kriege meist mehr Schaden als Nutzen hinterlassen.
Sollte ein solches Unwetter dennoch aufziehen und wir es nicht vermeiden können, werden wir Sie als auch dort mit maximalem Einsatz vertreten. Unser Bestreben ist die Herbeiführung möglichst zeitnaher Ergebnisse – nach Möglichkeit auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen.
Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.
Hierzu gehören auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.