Familienrecht

Ob Scheidung, Ehevertrag, gemeinsame Kinder (z.B. Umgang, Aufenthaltsbestimmung, elterliche Sorge), Unterhalt oder Zugewinnausgleich:

Gerade im Familienrecht können gerichtliche Verfahren und Entscheidungen eine große rechtliche, finanzielle wie emotionale Tragweite entwickeln. Zielsetzung der Beratung und Verhandlung ist daher einerseits die Trennung dieser Sphären und die Bearbeitung der einzelnen Regelungskreise nach aktueller Gesetzeslage und jüngster Rechtsprechung.
Denn die Erfahrung eines Anwalts im Familienrecht lehrt, dass in den meisten Fällen außergerichtliche Lösungen gefunden werden können.

Wir beraten so zum Beispiel bei einvernehmlicher Scheidung, streitiger Scheidung oder beim Abschluss eines Ehevertrags.

Ein „Rosenkrieg“ oder eine „Schlammschlacht“ sollte niemals Ziel des Mandats sein. Die Erfahrung lehrt, dass diese Kriege meist mehr Schaden als Nutzen hinterlassen.

Sollte ein solches Unwetter dennoch aufziehen  und wir es nicht vermeiden können, werden wir Sie als auch dort mit maximalem Einsatz vertreten. Unser Bestreben ist die Herbeiführung möglichst zeitnaher Ergebnisse – nach Möglichkeit auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen.
Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.

Hierzu gehören auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Downloads & Infos

November 3, 2021

Vergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

November 14, 2021

Vollmacht

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir in vielen Fällen eine Vollmacht. Wenn Sie möchten, können Sie bereits zu Hause die Vollmacht ausdrucken, ggf. ausfüllen und unterschrieben zum Termin mitbringen.

Kontakt

SPORER & PROBST RAe Partner mbB

83317 Teisendorf
Rupertusstraße 13

Telefon: 08666 / 8918
Fax: 08666 / 427