Vertragsrecht

Ob man möchte oder nicht, am Vertragsrecht führt kein Weg vorbei:
Ob Autokauf, Grundstücks- / Immobilienkauf, oder Erbringung und Annahme von Dienst- und Werkleistungen:
Jedem dieser Geschäfte liegt regelmäßig ein Vertrag zugrunde. Je nach Einzelfall spielt dabei das allgemeine Zivilrecht, oder das besondere Schuldrecht (Baurecht, Kaufrecht, Dienst-, Werkvertragsrecht, sowie Immobiliarsachenrecht etc.) oder auch das Handelsrecht eine entscheidende Rolle.
Die Bandbreite dieser alltäglichen und nicht alltäglichen Geschäfte ist groß und nicht immer laufen sie reibungslos ab.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beratung bzw. aktive Mitgestalltung des Vertragsverhältnisses hilft Kosten zu sparen und Haftungsfallen zu vermeiden. Dies kann am Ende ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Wir beraten Unternehmer wie Privatpersonen deshalb unter anderem bei:
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen, sowie bei der Gestaltung von AGBs
- Immobilienkauf / Immobilienverkauf
- Vertragsvorbereitung und Vertragsdurchführung
- Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen z.B. bei Mängeln oder Schadensersatzforderungen