Strafrecht

Das besondere Vertrauensverhältnis im Strafrecht zwischen Verteidiger und Mandant ist für eine effektive Verteidigung sehr wichtig.
Als Strafverteidiger vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.
Wir beraten und vertreten bei Ordnungswidrigkeiten sowie in Strafsachen, wie z.B. bei Körperverletzung, Vertstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) oder bei anderen im Raum stehenden Delikten.
Wir treten dabei sowohl als Pflichtverteidiger oder als Wahlverteidiger auf.
Der Schlüssel für die erfolgreiche Verteidigung liegt in der akribischen Recherche des Sachverhalts und der Beweislage.
Eine geschickte Verteidigungsstrategie und der selbstbewusste Auftritt vor Gericht verhelfen dabei dem Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis.