Strafrecht

Das besondere Vertrauensverhältnis im Strafrecht zwischen Verteidiger und Mandant ist für eine effektive Verteidigung essenziell.

Als Strafverteidiger und Ihr Anwalt für Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.

Unsere Tätigkeit bieten wir sowohl präventiv als auch repressiv z.B. bei einer Anzeige oder einem Strafverfahren an.

Wir beraten und vertreten bei Ordnungswidrigkeiten und in Strafsachen wie z.B. bei Betrug, Körperverletzung, Vertstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) oder bei anderen im Raum stehenden Delikten.

Wir treten dabei sowohl als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger auf.

Der Schlüssel für die erfolgreiche Verteidigung liegt in der akribischen Recherche des Sachverhalts und der Beweise sowie genauer Kenntnis der Rechtslage.

Eine geschickte Verteidigungsstrategie und die schnelle richtige Beratung verhilft dabei dem Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis.

 

Downloads & Infos

November 3, 2021

Vergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

November 14, 2021

Vollmacht

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir in vielen Fällen eine Vollmacht. Wenn Sie möchten, können Sie bereits zu Hause die Vollmacht ausdrucken, ggf. ausfüllen und unterschrieben zum Termin mitbringen.

Kontakt

SPORER & PROBST RAe Partner mbB

83317 Teisendorf
Rupertusstraße 13

Telefon: 08666 / 8918
Fax: 08666 / 427