Vergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Die konkrete Höhe der gesetzlichen Vergütung nach RVG ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von der Höhe des Streitwertes.
Vergütungsvereinbarungen können statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren grundsätzlich immer vereinbart werden.
Im Rahmen der Vergütungsvereinbarungen bieten wir, je nach Fall, unseren Mandanten die Abrechnung unseres Honorars nach tatsächlich verbrauchter Zeit an. Hierzu vereinbaren wir mit unseren Mandanten zu Beginn des Auftrags ein festes Stundenhonorar.
Dieses ist abhängig von Art und Umfang, sowie der Schwierigkeit des Auftrags.
Während des Mandats erfassen wir die bei unserer Tätigkeit verbrauchte Arbeitszeit.
Bei Abrechnung erhalten unsere Mandanten dann den Zeiterfassungsbogen zusammen mit der Rechnung.
Auf diese Art und Weise ist jederzeit gewährleistet, dass auch nur das bezahlt wird, was tatsächlich an Arbeitszeit angefallen ist.
Auf Basis des RVG kann der Anwalt, je nach Fall von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.