Erbrecht
Das Erbrecht bedeutet das Recht (z.B. durch Testament und Erbe) und manchmal auch die Pflicht zur Gestaltung. So nimmt das gesetzliche Erbrecht auf die individuellen Bedürfnisse, Interessen und Lebensbedingungen oft nur sehr wenig Rücksicht. Sie haben es aber selbst in der Hand, aktiv zu bestimmen, was mit ihrem Vermögen passieren soll.
Unterstützung erhalten Sie hierbei von Ihrem Anwalt für Erbrecht.
Die Gestaltung des letzten Willens, sei es durch Testament und Erbe, Ehegatten-Testament oder im notariellen Erbvertrag erfordert hierbei die Berücksichtigung aller persönlichen Aspekte und anderer Rechtsgebiete (z. B. Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht). Mitberücksichtigt werden soll dabei immer auch die Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge (lebzeitige Vermögensübertragungen, Schenkungen, Hofübergaben) und deren Gestaltungsmöglichkeiten.
Pflichtteilsansprüche für eigentlich „enterbte Verwandte“ lassen sich dem Grunde nach oft nicht vermeiden – sehr wohl aber in der konkreten Höhe, z. B. durch eine Zuwendung mit Anrechnungsbestimmung. Ziel sollte bei jeder Gestaltung sein, die Interessen ausgewogen niederzulegen und familiäre Konflikte bereits im Vorfeld aufzufangen und zu entkräften. Ihre individuelle Lebenssituation steht bei uns im Mittelpunkt.
Nach dem Erbfall treten (nach der Erfahrung zumeist ungewollt) Erbengemeinschaften auf. Deren gesetzliches Ziel ist die „Auseinandersetzung“ was den Einschlag getrennter Wege bei möglichst gleichwertiger Vermögensaufteilung zum Ziel hat. Manche nehmen dieses gesetzgeberische Ziel aber wörtlich.
Wir beraten und vertreten hier in allen Verfahrensstadien, sei es zur außergerichtlichen wie notfalls auch zwangsweisen, gerichtlichen Beendigung dieser „Schicksalsgemeinschaft“.
Ein Gerichtsprozess sollte die Ultima Ratio eines jeden Falles sein – dennoch lässt sich der Gang zu Gericht nicht immer vermeiden. Wir begleiten Sie, sei es im Erbscheinserteilungsverfahren, im Verfahren über die Feststellung von Erben, im Streit zwischen den Erben oder bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.