Mietrecht

Das Mietrecht kann ein sehr konfliktreiches Rechtsgebiet sein. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist von sich aus kompliziert und birgt oft an unerwarteten Stellen Streitpotenzial.
Nicht zuletzt werden individuelle Absprachen zwischen den Vertragsparteien durch die Rechtsprechung immer wieder „gekippt“ – nicht ohne mediales Echo. Eine vorausschauende und rechtzeitige Beratung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus Gesetz und Mietvertrag wirkt den Konflikten schon präventiv entgegen.
Wir beraten unsere Mandanten bei:
- der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- der Kündigung von Mietverhältnissen
- bei Mieterhöhungen
- Räumungsansprüchen
- der Beitreibung von offenen Mietforderungen.