Arbeitsrecht

Unser Angebot im Arbeitsrecht umfasst bewusst die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Wir sind davon überzeugt, dass nur wer beide Seiten kennt, die Überlegungen der Gegenseite versteht und für sich nutzen kann.
Unser Haupteinzugsbereich liegt im Arbeitsrecht in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein, also von Berchtesgaden über Bad Reichenhall, Freilassing, Laufen, Ainring, Traunstein bis nach Trostberg.
Sofern erforderlich führen wir für unsere Mandanten Verhandlungen im gesamten Bundesgebiet.
Auf Arbeitgeberseite unterstützen wir als unter anderem bei der Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, bei der Vorbereitung von Kündigungen sowie bei der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen. Wir verhandeln, beraten und betreuen außergerichtlich wie auch gerichtlich. Wir erstellen Aufhebungsverträge. Darüber hinaus unterstützen wir Arbeitgeber vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch mandantenspezifische Schulungsmaßnahmen (Inhouseschulung oder Leitfäden) helfen wir alltägliche Arbeiten rechtssicher zu gestallten.
Auf Arbeitnehmerseite beraten wir als Anwalt für Arbeitsrecht z.B. bei Abmahnung bzw. Kündigung, sei es aus betrieblichen, personen- oder verhaltensbedingten Gründen. Wir verhandeln den Aufhebungsvertrag und helfen bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses.
Wir vertreten Sie bei der Verteidigung gegen Ihre Kündigung z.B. durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und unterstützen bei der Prüfung von Urlaubsansprüchen.