Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst bewusst die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Wir sind davon überzeugt, dass nur wer beide Seiten kennt, die Überlegungen der Gegenseite versteht und für sich nutzen kann.
Sofern erforderlich, führen wir für unsere Mandanten Verhandlungen im gesamten Bundesgebiet.
Auf Arbeitgeberseite unterstützen wir unter anderem bei der Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, bei der Vorbereitung von Kündigungen sowie bei der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen. Wir verhandeln, beraten und betreuen außergerichtlich wie auch gerichtlich. Wir erstellen Aufhebungsverträge. Darüber hinaus unterstützen wir Arbeitgeber vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch mandantenspezifische Schulungsmaßnahmen helfen wir alltägliche Arbeiten rechtssicher und effizienter zu gestallten.
Auf Arbeitnehmerseite beraten wir als Anwalt für Arbeitsrecht z.B. bei Abmahnung bzw. Kündigung, sei es aus betrieblichen, personen- oder verhaltensbedingten Gründen. Wir beraten unter Anderem bei Verhandlung des Aufhebungsvertrags und ggf. Durchsetzung einer Abfindung. Wir helfen bei der Prüfung und Forderung von Entgeld für Überstunden und bei der Überprüfung des Arbeitszeugnisses.
Wir vertreten Sie bei der Verteidigung gegen Ihre Kündigung z.B. durch Erhebung einer anwaltlichen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und unterstützen bei der Prüfung von Urlaubsansprüchen.