Wir haben zum 01.07.2020 unsere Gesellschaftsform in die für Rechtsanwälte mittlerweile übliche Gesellschaftsform der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung überführt.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir in vielen Fällen eine Vollmacht. Wenn Sie möchten, können Sie bereits zu Hause die Vollmacht ausdrucken, ggf. ausfüllen und unterschrieben zum Termin mitbringen.